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Wir Heinrich der Zwanzigste, von Gotttes Gnaden 2c. v. u.
Es war eine schwere verhängnißvolle Zeit, als Wir Unsere getreuen Stände
im Jahre 1848 das lebte Mal um Uns versammelten. Der Verfassung gemäß
würde in jenem Jahre ein ordentlicher Landtag einzuberufen gewesen sein, um für
die nächste Finanzperiode 1849 bis 1856 die Landeébedürfnisse zu ermitteln, deren
Deckung festzustellen und über diejenigen allgemeinen Landesangelegenheiten zu ver-
handeln, über welche Wir den Beirath Unserer hetreuen Stände zu vernehmen Uns
veranlaßt sehen würden; allein die Ereignisse, welche im Anfange jenes Jahresß ein-
traten, und in ihrem Fortgange einen großen Theil von Europa, besonders aber
das gesammte deutsche Vaterland tief erschütterten, machten die Einberufung eines
solchen Landtags unmöglich.
Wenige Tage hatten hingereicht, um in Frankreich eine erst achtzehn Jahre
vorher auf den Thron gelangte Dynastie zu stürzen, welche, wie ihre Anhänger
laut verkündigt hatten, durch freie Wahl der Nation begründet, durch die Liebe
des Volks unerschütterlich befestigt sein sollte; diese Täuschung wurde in einigen
Stunden zerstört.
Mit reißender Schnelligkeit theilte sich die in Frankreich ausgebrochene Be-
wegung den Nachbarländern und namentlich auch Deutschland mit; in einem großen
Theile desselben fand sie einen durch die Wühlereien der seit einer langen Reihe
von Jahren im Dunkeln thätigen Umsturzpartei, in einzelnen banden auch wohl
durch das Vorhandensein wirklicher fühlbarer Mißstände, zur Aufnahme und weitern
Verbreitung revolutionärer Bestrebungen nur zu gut vorbereiteten Boden. Manche
deutsche Lande wurden der Schauplatz blutigen offenen Aufruhres; in anderen hörle
man wildes Geschrei über große, oft nur eingebildele Uebel und stürmisches Ver-
langen nach Verbesserung der öffentlichen Zustände. Die Revolution hatte alle Leiden-
schaften entzügelt, und selbst Wohlgesinnte ließen sich von dem allgemeinen Taumel
der Zeit zu dem traurigen Irrthume hinreißen, welcher das Aushängeschild der
Umsturzpartei, Begründung neuer, die öffentliche Wohlfahrt sichernder Zustände,
für deren wahren Zweck hielt, während jene Partei in der Wirklichkeit nur die
Begründung der eigenen Herrschaft auf den Trümmern des Bestehenden anstrebte.