Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

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daß jeder Staat nur dann den Frieden zu erhalten vermag, wenn er immer für 
den Fall der Nothwendigkeit zum Kriege wohl r—i ist; kostet dieß auch fühl- 
bare Opfer, so ist der Zweck doch deren gewiß wer 
Um den erhöhten Bedürfnissen zu genügen, * zunächst durch das Gesetz 
vom 17. December 1855 eine neue Regulirung der Abgabe vom Gewerbe u 
Einkommen; bei Erlassung dieses Gesehzes ward aber sorgsam darauf Bedacht 
nommen, daß die nothwendige Erhöhung der Abgabe die unbemirtelten dusen 
nicht berührte 
Es würde an sich unbedenkiich gewesen sein, auch das Grundeigenthum mehr, 
als bisher, beranzuziehen, denn im Ganzen stehen die hiesigen Grundsteuern noch 
weit hinter den in den Nachbarländern Prch allein die große Ungleichheit des 
alten Steuerfußes machte e rathsam, hiervon noch zur Zeit abzustehen. Diese 
Ungleichheit veranlaßte die Deputirten Unserer getreuen Ritter= und Landschaft be- 
reits auf dem Deputationstage von 1854 eine neue Regulirung der Grundsteuern 
zu beantragen, in dessen Folge hat Unsere Regierung die nöthigen Vorbereitungen 
und Erörterungen vorgenommen, und auf den vorjährigen und heurigen Deputa- 
tionstagen weitere Berathungen gepflogen, nunmehr aber die Grundzüge der neuen 
Einrichtung aufgestellt und Uns vorgelegt. Wir haben Unserer Landesregierung 
befohlen, dieselben Unserer getreuen Ritter= und bandschaft zur Verhandlung auf dem 
bandegg, mitzutheilen. 
groß und mannigsach die Schwierigkeiten waren, mit welchen die Landes- 
verwaltunt in den Jahren von 1848 bis 1856 zu kämpfen hatte, so war sie doch 
unablässig bemüht, für das öffentliche Wohl zu wirken und gemeinnützige Zwecke 
thätig zu befördern. Eine Uebersicht dessen, was in jenem Zeitraume geschehen, 
wird Unsere gerreue Ritter= und Landschaft hiervon überzeugen. 
Was zuvörderst 
den Straßen= und Wegeb 
betrifft, so wurde 1848 und 1849 der Bau der Shauste zwischen hier und Elster- 
berg vollendet. Kann dieselbe, nach dem inmittelst erfolgten Bau der Sichsisch- 
Baierischen Eisenbahn für den größern Verkehr nicht die Bedeutung erlangen, welche 
ursprünglich gehofft wurde, so ist sie doch für den nachbarlichen Verkehr von un- 
vusgepnbore Wichtigkeit und ihre Vollendung war besonders in dem Nothjahr 
1848 das Mittel, Hunderten von beschäftigungslosen Arbeitern Verdienst und Un- 
7 botG zu verschaffen. 
l demselben Zeitraume wurden in der Herrschaft Burgk auf dem rechten Ufer 
der unter lobenswerther Mitwirkung der Gemeinden chausseemäßige Verbin- 
dungswege in allen Richtungen erbaut und dadurch diesem Landestheile ein Mittel 
zu Hebung seines Wohlstandes zugewendet, welches er früher ganz entbehrte. Auch 
in dem Amtsbezirke Greiz wurden mehrere Communicationswege durch die Gemein- 
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