Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

8. Bekanntmachung, 
Berichtigung eines in dem Abdruck der Verordnung von 2. Januar 
856 vorgekommenen Fehlers betreffend. 
Die im §. 11 der Verordnung vom 2. Januar 1856, die Herstellung und 
Erhaltung der öffentlichen Wege betreffend (Nr. 1 der Gesammlung S. 6) vor- 
kommende St elle: 
„ein in der Sohle ein und eine halbe Elle breiter Graben“ c 
ist dahin 9 zchr daß es h 
„ein in der Sohle ein“ r- Elle breiter Graben“ic. 
was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Greiz, den 24. Januar 1856. 
Fürstl. Neuß-Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
R. v. Geldern, Crispendors.
	        
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