Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

Gesetzsammlung 
des Fuͤrstenthums Reuß alterer Linie. 
M. 8 
(Ausgegeben den 14. Maͤrz 1856.) 
  
12. Gesctzliche Verordnung, 
die groͤßere Beschränkon, der Wechselfähigkeit und das Verfahren 
n Wechselsachen 
betressend. 
Wi Heinrich der Zwanzigste von Gottes Gnaden, aͤlterer Linie 
souverainer Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 2c. #c. 
bestimmen hiermit im Aaschluß an die mittelst Publikation vom 5. Dezember 1848 
für Unser Fürstenthum in Wirksamkeit gesetzte allgemeine deutsche Wechselordnung 
vom 26. November desselben Jahres und zu deren Vervollständigung Folgendes: 
I. Wechselfähigkeit. 
S. 1. 
Der Wechselarrest soll nicht blos gegen die im Artikel 2 der allgemeinen Wech- ran 
selordnung davon ausgenommenen Personen, sondern außerdem auch noch gegen #### 
ordinirte Geistliche und Schullehrer, 
gegen Militärpersonen im aktiven Dienste 
unzulässig sein. 
S. 2. s 
Eivilstaaksbeamten soll es zwar unbenommen sein, sich nach Wechselrecht zu en 
verpflichten. hassen sie es aber zu Folge einer solchen Verbindlichkeit # oziehung
	        
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