Gesetzsammlung
des Fürstenthums Reuß älterer Linie.
e##
W. 11.
(Ausgegeben den 0. Mai 1856.)
20. Bekanntmachung,
die Publikation des Nachtrags zu dem revidirten Postvereins-Vertrage
vom 5. December 1851, und der bezüglichen besonderen Bestimmungen
betreffend.
In Folge der Beschlässe, welche auf der in Wien abgehaltenen und am
3. September v. J. geschlossenen zweiten deutschen Postkonferenz gefaßt und von
sämmtlichen betheiligten Regierungen genehmigt worden sind, wird im Nachstehenden
der unterm 3. September v. J. vereinbarte Nachtrag zu dem revidirten
Postvereinsvertrage vom 5. Oucember 1851
nebst den im Art. 1 desselben angezogen
Bestimmungen über die — Beschaffenheit und die Behandlung der
VPostsendungen
mit arn Bemerken zur öffentlichen Kenneniß gebracht:
d Vertrag nebst Anlage mit dem 1. Mai dieses Jahres in
ra ;
2) daß beah auch bei dem Verkehr der Hanfestädte und der Hohengollern'schen
gander zit dem übrigen Fürstl. Thurn= und Taxis'schen Postbezirke Geltung
3) die Anlage „Bestimmungen über die äußere Beschaffenheit und die
Behandlung der Postsendungen“, mit Ausnahme der §§. 15 und 27,
auch auf den Verkehr innerhalb des hiesigen Fürstenthums und mit den
übrigen Theilen des Fürstl. Thurn= und Taxis'schen Postbezirks Anwendung
sindet.
Greiz, den 21. Aprll 1856.
Fürstl. Reuß- e Landesregierung das.
N. v. Giibern· Eritpendors.
— 17