309. Bekanntmachung,
die mit der Fürstlich Reußischen jüngerer binie Regierung wegen der
in Criminal, und Polizeiuntersuchungen erwachsenden Kosten
abgeschlossene Convention
betreffend.
it Serenissimi höchster Genehmigung ist die mit der Fürstlich Reußi-
F jüngerer Linie Regierung nach Inhalt der nachstehenden Erklärung vom 9.
. Mt., welche gegen eine gleichlautende Erklärung des Furstlich Reußischen Mi-
Iäners zu Gera vom 30. Mai d. J. auögelauscht worden ist, eine Ueberein-
kunft wegen der in Criminal: und Polizeiuntersuchungen erwachsenden Kosten ab-
geschlossen worden, welche zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht wird.
Greiz, den 12. Juni 1857.
Fürstl. Neuß-Plauische Landesregierung das.
Otlo.
N. v. Geldern-Crispendors.
Erklärung.
Zwischen der Fürstlich Reuß= Plauischen älterer Linie und der Fürstlich Reuß-
Plauischen jüngerer Linie Regierung ist bezüglich des Art. 45 der Uebereinkunfe
zu Beförderung der Rechtöpflege vom 24. Februar 1847 folgende Abänderung
vereinbart worden:
Art. 1.
Falls in Untersuchungssachen wegen Uneinbringlichkeit der Kosten von dem
PMlichtigen die Requisitionen der Behörden des einen Staales von den Behörden
des anderen nach Maaßgabe des Art. 45 der angezogenen Convention kosten-