Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

11. Bekanntmachung, 
Patentertheilung auf eine Druckmaschine zum Drucken von Tüchern 
jeder Größe von unten nach oe an Giuseppe Bossi in St. Veit 
bei Wien 
betreffend. 
Dem Fabrikbesitzer Giuseppe Bossi in St. Veit bei Wien ist auf gesche- 
henes Ansuchen ein Ersindungspatent auf eine neue und eigenthümliche Druck- 
maschine zum Drucken von Tüchern (Shawls) jeder Größe von unten nach oben, 
auf die Dauer von fünf auf einander folgenden Jahren für den Umfang des hie- 
sigen Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt worden, daß Niemand ohne vorher 
erlangte Zustimmung des Patent-Inhabers eine dergleichen Druckmaschine her- 
zustellen, zu verkaufen und zu benuhzen befugt sein foll. 
Tuch ist bei Verleihung des Privilegiums die Neuheit und Eigenthümlich- 
keit der Ersindung im Sinne der unter den Zollvereinsregierungen wegen Er- 
theilung von Ersindungspatenten gelroffenen Uebereinkunft ausdrücklich voraus- 
gesebt worden. 
Solches wird hierdurch zur Nachricht und Nachachtung öffentlich bekannt ge- 
macht. 
Greiz, am 2. März 1857. 
Fürstl. Neuß-Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
K. v. Geldern-Trispendors.
	        
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