Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

146a0 Thlr. — Sgr. — pf. Vin Transport. 
avon sind in Abzug zu bringen: 
4389 Thir — Sgr. — Df. als der 
Betrag von 30 Procent der gan- 
zen Reintaxe. 
315 Thlr. — Sgr. — Pf. als der 
Betrag von 10 Procem von 3150 
Thlr. Brutkotare der Gebäude. 
4704 Thlr. — Sgr. — Pf. bleiben *ê 
99926 Thlr. — Sgr. — f. Ablösungswerth. 
Davon beträgt ein Lehngeld 
992 Thlr. 18 Sgr. — Dfl. 
Fünf Fälle auf ein chrhundern geben 
4963 Thlr. — Sgr. — Pf. 
Durch 100 getheilt, n dies eine sühle Rente von 
9 Thlir. 18 Sgr. 10/ P 
Die Nochzahlung cuin sich auf 38½2 Jahr Besttzeit folgendermaßen: 
620 Thlr. 11 Sgr. 3 Df. auf 25 Jahre zu 24 Thlr. 24 Sgr. 5⅜ Pf. 
alo den halben Betrag der Jahrebrente. 
167 „ 15 „ ½% „ auf 13½ Jahre zu 12 Thlr. 12 Sgr. 
2 /10 PM. alc einem Viertheile diesec Betrags. 
Thlr. 26 Sgr. 3 420 M. 
Seens Fr sind jedoch nur 
600 Thaler 
als der Betrag deo letzten Lehngeldes zu entrichten. 
2 
. hat am 1. Februar 1839 ein Feldhaus in Lehn erhalten und 150 Thlr. 
behngeld entrichtet; am 1. August 1857 provocirt er auf Ablösung; die Commis- 
sionöverhandlungen liefern folgendes Ergebniß: 
A. 
Taxe. 
a. Der Gebänubde. 
Wohnhaus nebst Stalung — Thir. — — Lo- — ff. 
Stheunengetn ude „ „ — „ 
Schupfe ... 
1625 ahir. — . — —W%
	        
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