Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

4160 Thlr. — Sgr. — pf. Reintraxe Transport. 
Davon sind in Abrechnung zu bringen: 
1248 Thlr. — Sgr. — Pf. als de 
Betrag von 30 Procent der gan- 
zen Reintare. 
162 Thlr. 15 Sgr. — Pff. als der 
Betrag von 10 Procent von 1625 
Thlr. Bruttotaxe der Gebäude. 
1410 Thlr. 10 Sgr. — Pf. und bleiben somit 
2749 Thlr. 15 Sgr. — DPf. Ablösungswerth. 
Davon beträgt ein behngeld 
274 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf. 
Fünf Fälle auf ein Iebehundem geben 
Thlr. 22 Sgr. 6 0 
durch 100 getheilt, 8* dies mit mt“— des Bruchs eine jährliche 
Rente vo 
13 Thlr. 22 Sgr. 5 Pf. 
mit einem Kapitalwerthe von 
343 Thlr. 20 Sgr. 5 Pf. 
Die Nachzahlung würde für 18 ½ Jahr mit Iötrch, 6 Thlr. 26 Sgr. 2 ½ Pf., 
als der Hälfte der Jahreorente zu leisten sein und som 
127 Thlr. 4 Sgr. 10 ½ F. 
betragen. — 
3. 
;. besit ein Haus in Greiz, welches er den 1. December 1850 in Lehn 
erhalten und mit 500 Thlr. nach dem Kaufpreise von 5000 Thlr. verlehnwaart 
hatz dasselbe ist im Jahre 1841 auf einem für 400 Thlr. erkauften, früher zur 
Fürstlichen Domaine gehörigen Platz erbaut worden. Der Besitzer provocirt den 
1. Juni 1859 auf Ablösung; die commissarischen Verhandlungen liesern folgendes 
Ergebniß: 
A. 
— 
Das ibistet nebst Seiengebiude 5 100 Thlr. — Sgr. — f. 
Der Bauplatz 400 — 
5500 A#uK — Sor. — *!
	        
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