Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

Gesetzsammlung 
des Fuͤrstenthums Reuß e aͤlterer Linie. 
  
*Pl 2. 
(Ausgegeben den 21. Januar 1857.) 
3. 0 3 EILVVI 4 X 
  
die Verhandlungen des vom 8. bis 22. December 1856 
abgehaltenen Landtags 
bekreffend. 
Die Verhandlungen des vom 8. bis 22. vorigen Monats hier abgehaltenen 
bandtags beschäftigten sich mit Fragen von so hoher Wichtigkeit, und lassen für 
das allgemeine Wohl so manche nütliche Folge hoffen, daß die Kenntniß derselben 
für alle Bewohner des Fürstenthums gewiß von Interesse sein wird. Auf höchsten 
Befehl werden daher die Ergebnisse jener Verhandlungen in Folgendem zur all- 
gemeinen Kunde gebracht. 
Der wichtigste Gegenstand derselben war eine neue Regulirung der Grund- 
steuer. Der Betrag dieser Steuer im Ganzen war an sich keineswegs hoch, viel- 
mehr in Vergleichung mit anderen ändern ziemlich niedrig zu nennen, allein die 
sehr ungleiche Vertheilung derselben machte sie gleichwohl in vielen einzelnen Fällen 
drückend. Der bisher bestandene Steuerfuß wurde, so viel bekannt, im Anfange 
des siebzehnten Jahrhunderts, noch vor dem dreißigjährigen Kriege, eingerichtek. 
Es läßt sich nicht annehmen, daß man dabei mit der Genauigkeit verfahren ist, 
welche jetzt in solchen Fällen angewendet wird; wäre aber auch der Steuerfuß 
bden damaligen Verhältnissen vollkommen angemessen gewesen, so mußte er doch durch 
die, in einem * von mehr als zwei Jahrhunderten eingetretenen Verän- 
derungen ungleich werden. 
In einer so lunga Zeit hat sich natürlich die Bodenkultur else herind 
Große Bodenslächen, welche zu Anfang jenes Zeitraums mit Wal waren, 
und deshalb zu einer Zeit, wo die Klafter Holz nur esige — wn, einen 
sehr geringen Werth hatten, wurden urbar gemacht, und nach und nach in nutzbare 
Felder und Wiesen verwandelt. Die Jahl der Häuser, besonders in den Städten, 
hat sich seit der Zeit vielfach vermehrt und an die Stelle kleiner und schlecht 
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