Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

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Verzeich nißt 
derjenigen Zoll= und Steuerämter, welche für die Verwaltung der 
Zölle und indirecten Steuern in Folge des zwischen den Zollvereins- 
staaten und der freien Hansestadt Bremen unter dem 26 en Januar 1856 
geschlossenen Vertrages vom usten Jannar 1857 an neu errichtet 
Im 
Hauptamts- 
Bezirke 
oder deren Befugnisse verändert sind. 
Jollämter. 
B 
vereingländisches 
Dauptzollamt, 
mit demnächst zu er,. 
öffnender Nieder- 
lage für E. rzeugnissc 
besonderen Abferti- 
ungagelten 
r Ober- 
er 
b. für die Post, 
anter. 
Hollstraßen. 
  
  
Befugnisse. 
Neu errichtete Aemter. 
I. Für den r— auf der Eisenbahn und 
der Oberweser ilt das Hauptzollamt al 
Grenz zeingentse. und Ausgangs-Amt des 
Zollvereines in der Weise auzusehen, 
daß dasselbe nur ermächtigt ist 
1) zur rmiie und Ertedigung von 
Begleitscheinen I. un 
scheinen, so wie (jedoch lediglich 
den Verkehr auf der Eisenbahn) un 
Absertigung auf Ladungsverzeichnisse 
und Ansagesctiel, ferner zur Ausfer: 
igung von Begleitscheinen II., dann 
zur Aueserligung und Erledigung von 
Declarationsscheinen; 
2) zur Erlet des Eingangszolls: 
Hn) ven Efsecten der Eisenbabn= und 
sen Passagiere, rück- 
sichtlich der Essecten der Dampfsschiff- 
fabries Asanie: bber. nur bieé zum 
ctrage von 5 die Effecten 
uee Passagiers 
.) für alle # üter. welche mit kelnem 
höbern Elngangszolle, als 5’½ Xfür 
den Einer belegt sünd 
ebergan 46 
Bemerkungen. 
Zul. 1. Im seeien 
Brrkehr befindliche 
Güter, welche aus 
dem Jollvereinsge- 
biete über Bremen 
nach dem Zollver- 
einsgebiete dersen- 
det oder in 
Zollvereins-Nieder- 
lage zu Bremen ge- 
lagertwerdensollen, 
müssen mit Derla- 
ralionsschelnen ver, 
seben unter Ver- 
schluß zu Bremen 
a 
 
	        
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