Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

Gesetzsammlung 
des Fuͤrstenthums Reuß aͤlterer Linie. 
—# 
W. 14. 
(Ausgegeben den 11. Juni 1858.) 
  
23. Bekanntmachung, 
die zwischen Preußen und den übrigen Zollvereinsstaaten einerseits 
und der Königl. Großbritanischen Regierung andererseits hinsichtlich 
der Handelsverhältnisse zu den vereinigten Staaten der Jonischen 
Inseln getroffenen Uebereinkunft 
betreffend. 
Mit Nachstehendem wird die zwischen Preusien und den übrigen Staaten des 
Deutschen Zoll= und Handelovereind einerseitc, und der Königlich Großbritanischen 
Regierung andererseits, in Betreff der Handeloverhältnisse zu den vereinigten Staa- 
ten der Jonischen Inseln getroffene Uebereinkunft, in deutschem Terxte hiermit zur 
öffentlichen Kunde gebracht. 
Greiz, am 1F. Mai 1858. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
N. v. Geldern-Erispendors. 
Erklärung. 
Die Preußische Regierung, sowohl für Sich und in Vertretung der Ihrem 
Joll= und Steuer-System angeschlossenen souverainen Länder und Landestheile, näm- 
lich Luremburgs, Anhalt-Dessau-Göthens, Anhalt-Bernburgs, Waldecks und Pyr- 
monte, Lippe's und Meisenheims, als auch im Namen der übrigen Staaten des 
Zollvereins, nämlich: Bayerns, Sachsens, Hannovers (einschließlich des Fürsten- 
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