Gesetzsammlung
des Fuͤrstenthums Reuß aͤlterer Linie.
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W. 14.
(Ausgegeben den 11. Juni 1858.)
23. Bekanntmachung,
die zwischen Preußen und den übrigen Zollvereinsstaaten einerseits
und der Königl. Großbritanischen Regierung andererseits hinsichtlich
der Handelsverhältnisse zu den vereinigten Staaten der Jonischen
Inseln getroffenen Uebereinkunft
betreffend.
Mit Nachstehendem wird die zwischen Preusien und den übrigen Staaten des
Deutschen Zoll= und Handelovereind einerseitc, und der Königlich Großbritanischen
Regierung andererseits, in Betreff der Handeloverhältnisse zu den vereinigten Staa-
ten der Jonischen Inseln getroffene Uebereinkunft, in deutschem Terxte hiermit zur
öffentlichen Kunde gebracht.
Greiz, am 1F. Mai 1858.
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung das.
Otto.
N. v. Geldern-Erispendors.
Erklärung.
Die Preußische Regierung, sowohl für Sich und in Vertretung der Ihrem
Joll= und Steuer-System angeschlossenen souverainen Länder und Landestheile, näm-
lich Luremburgs, Anhalt-Dessau-Göthens, Anhalt-Bernburgs, Waldecks und Pyr-
monte, Lippe's und Meisenheims, als auch im Namen der übrigen Staaten des
Zollvereins, nämlich: Bayerns, Sachsens, Hannovers (einschließlich des Fürsten-
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