Gesetzsammlung
des Fürstenthums Reuß älterer Linie.
„W. 15.
(Ausgegeben den 23. Juni 1858.)
26. Landesherrliches Patent,
den Erlaß einer Impfordnung
betressend.
Wie Heinrich der Zwanzigste, von Gottes Gnaden älterer Linie
souverainer Fürst Neuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz,
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. v. ic.
sügen hiermit zu wissen:
Nachdem die Erfahrungen eines halben Jahrhunderts in der überzeugendsten
Weise dargethan haben, daß die Anwendung der Schutzblatternimpfung den in
früheren Zeiten durch die Menschenpochen angerichteten Verheerungen ein sscheres
Ziel gesteckt hat, und da nach den Vorgängen in anderen benachbarten Sltaaten
mit Grund zu erwarten steht, daß durch eine allgemeine und sorgfälteige
Impfung das bisher im hiesigen Lande von Zeit zu Zeit und selbst im heurigen
Jahre noch wahrgenommene epidemische Erscheinen jener gefährlichen Krankheit nach
und nach völlig beseitigt werden wird, so haben Wir nach desfalloé vernommenem
Sländischen Beirath Uns bewogen gefunden, die nachstehende
Impfordnung
aucarbeiten zu lassen, und bringen daher solche hierdurch zur öffentlichen Kenntniß,
indem Wir derselben die verbindende Kraft einer allgemeinen Verordnung beilegen.
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