Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
„W. 15. 
(Ausgegeben den 23. Juni 1858.) 
  
26. Landesherrliches Patent, 
den Erlaß einer Impfordnung 
betressend. 
Wie Heinrich der Zwanzigste, von Gottes Gnaden älterer Linie 
souverainer Fürst Neuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. v. ic. 
sügen hiermit zu wissen: 
Nachdem die Erfahrungen eines halben Jahrhunderts in der überzeugendsten 
Weise dargethan haben, daß die Anwendung der Schutzblatternimpfung den in 
früheren Zeiten durch die Menschenpochen angerichteten Verheerungen ein sscheres 
Ziel gesteckt hat, und da nach den Vorgängen in anderen benachbarten Sltaaten 
mit Grund zu erwarten steht, daß durch eine allgemeine und sorgfälteige 
Impfung das bisher im hiesigen Lande von Zeit zu Zeit und selbst im heurigen 
Jahre noch wahrgenommene epidemische Erscheinen jener gefährlichen Krankheit nach 
und nach völlig beseitigt werden wird, so haben Wir nach desfalloé vernommenem 
Sländischen Beirath Uns bewogen gefunden, die nachstehende 
Impfordnung 
aucarbeiten zu lassen, und bringen daher solche hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, 
indem Wir derselben die verbindende Kraft einer allgemeinen Verordnung beilegen. 
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