Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

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Behoͤrden, Geistliche und Physiker haben für die in Bezug auf die Impfung 
verrichteten Arbeiten keinerlei Gebuͤhren. zu beanspruchen. 
C. 17. 
„netebeilng. Gedruckte Formulare zu den Impfscheinen und Impftabellen (nach Maaßgabe 
iu Zmpsich der Schemata unter A. und B.) werden den impfberechtigten Aerzten auf Anmel- 
unn Impf= den in Fürstlicher Regierungskanzlei verabfolgt werden.
	        
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