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ihren Wirklichen Geheimen Rath, außerordenklichen Gesandten und be-
vollmächtigten Minister, Ritter des rothen Adler-Ordens erster Kiasse
mit Eichenkaub, Ritter des r erster Klasse, des Fürstlich Ho-
henzollerschen Haus-Ordens
und Seine Majestär der Kaiser von Persien Seine Exrellenz Ferrokh Khan
Eminol Molk, Zuslucht der Größe, Liebling des Königs, Großbotschaf-
ter des Persischen Reichs, Inhaber des Königlichen Bildnisses, des
blauen Bandes und des Diamant-Gürtels 2c.,
welche beide Bevollmächtigre sich in Paris vereinigt und, nach dem Austausch ihrer
in gutler und gehöriger Form befundenen Vollmachten, die nachstehenden Artikel
verabredet haben.
Artikel 1.
Von diesem Tage an soll aufrichtige Freundschaft und ein dauerndes gutes
Einwernehmen zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Zollvereins und allen
ihren Unterthanen und dem Versischen Reiche und allen Persischen Unterthanen
bestehen.
Artikel 2.
Die Botschafter, bvollmächsigten Minister oder anderen diplomatischen Agen-
ten, welche cs einer jeden der hohen vertragenden Mächte gefalleu möchte, an die
andere zu entsenden, und t zu unterhalten, sollen, sie selbst und das r*
Personal ihrer Mission ebenso aufgenommen und behandelt werden, wie in den
respectiven Ländern die Botschafter, bevollmächtigten Minister oder anderen diplo-
matischen Agenten der meistbegünstigten Nationen ausgenommen und behandelt
werden, und sie sollen daselbst in allen Beziehungen dieselben Vorrechte und Frei-
heiten genießen.
Artikel 3.
Die Unterkhanen der hohen vertragenden Theile, Reisende, Kaufleute, Ge-
werbtreibende und andere, sei es, daß sie in dem Gebiete der hohen vertragenden
Theile sich nur vorübergehend aufhalten, oder daselbst ihren Wohnsitz genommen
haben, sollen geachtet und von den Behörden des Landes und ihren eigenen Agen-
ten wirksam beschützt und in allen Beziehungen ebenso wie die Unterthanen der
meistbeguͤnstigten Nation behandelt werden.
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