Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

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schlages auszuüben, da schon die nie ganz zu vermeidende Reibung der Stahl- 
schneiden in den zugehörigen Pfannen, und besonders die der mittleren Schneide, 
so wie nicht minder die aus der Elasticität des Balkens entspringende Biegun 
besselben einen solchen Einfluß bedingt. Mit Rücksicht auf diese Umstände, welche 
beide der Belastung proportional sind, wird vorgeschrieben, daß die Empfindlich- 
keit einer bis zur größten Tragfähigkeit belasteten Waage mit einem Uebergewichte 
gepräft werden soll, welches im Verhältniß zu einem der gleichen Gewichte, die 
sich auf der Waage das Gleichgewicht halten, auf jeden Centner ein Loth beträgt. 
Man darf sich aber nicht damit begnugen, die genannte Prüfung nur auf 
einer Seite vorzunehmen; sie muß ebenso auch auf der anderen Seite geschehen, 
wo dann die Zunge nach beiden Seiten hin einen gleich großen Ausschlag geben 
. 6. 
Hat man sich auf diese Weise die Ueberzeugung verschafft, daß eine zur 
Eichung vorgelegte Waage den Anforderungen entspricht, welche die Sicherheit des 
Publikums nöthig macht, so ersolgt die Stempelung ihres Balkens in der Mitte 
eines jeden Armes. 
b. 7. 
Finden dagegen nach dem pflichtmäßigen Gutachten der Eichungsbehörde in 
Bezug auf die in K. 2 genannten allgemeinen Konstruktiono= Erfordernisse wesent- 
liche Mängel slatt, oder geben die in §. &. 3 bis 5 vorgeschriebenen Proben in 
Absicht auf die Richtigkeit und Empfindlichkeit nicht die verlangten Resultate, so 
darf die Stempelung der Waage nicht eher erfolgen, alo bic jene Mängel voll- 
ständig beseitigt sind. « 
rägt aber eine solche mangelhafte Waage noch von einer früheren Eichung 
her die Stempelung an sich, so ist legtere durch einen darüber gemachten Kreuzhieb 
vermittelst eines scharfen Meiselo zu kassiren, und die Waage ist bei der abermali- 
gen Vorlage wie eine neue zu behandeln. 
B. Römische Waage. 
g. 8. 
Die unter dem Namen der römischen Waage bekannte Schnellwaage besteht 
aus einem ungleicharmigen Balken, der auf gleiche Weise, wie bei der vorigen 
Biegevorrichtung, mittelst einer an beiden Seiten vortretenden Stahlschneide in
	        
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