Nachdem der NRegierung des Fut lenthums Reuß J,. L. der Beitritt zu der
zwischen S. gen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-
Coburg: Gotha und Schwarzburg Audolstadt wegen gegenseitiger Zulassung des
Staatspapiergeldes abgeschlossenen Uebereinkunfe offen gehalten und ihr dieser Bei-
tritt auf diesseits erklärte Bereilwilligkeit in Folge der gepflogenen Verhandlungen
verstattelt worden ist: so wird im Namen und Hochsten Auftrage Seiner Durch-
laucht des regierenden Fursten Reuß J. K. durch das unterzeichnete Fürstliche
Ministerium hiermit die Erklärung abgegeben, daß die diesseitige Neung den
dcofallsigen Hauptvertrag, welcher au sechs Artikeln bestehend, mit den Wor
„Se. Königliche Hoheit der Grostherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach,
„Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, Se. Hoheit der Herzog
„von Sachsen: Allenburg, Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-GCoburg-
„Gotha und Se. Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt,
„haben in der Absicht, den Nachtheilen möglichst zu begegnen, welche
„Ihren Landes-Interessen durch die von anderen Slaaten angeordnete
„Ausschließung fremden Papiergeldec drohen, und in der Absicht, den ge-
„genseitigen Verkehr vor jeder Störung zu bewahren, Verhandlungen er-
„öffnen lassen und zu dem Ende zu Bevollmächtigten ernannt:
anfängt und mit den Worten:
„So geschehen Weimar, am 21. Januar 1356.
Bernhard von Watzdorf. Gustav Thon.
Ernst Wagner. Alfred von Larisch.
Camillo Richard von Seebach. Hermann von Bertrab.'“
schließt, sowie die dazu verabredeten drei Separat-Artikel von demselben Datum
und endlich auch die zu dem Hauptvertrage und den Separat-Artikeln in dem Pro-
tokolle vom 21. Januar 1856 weiter getroffenen Verabredungen allenthalben alc
uch von ihr eingegangen und für sie verbindlich anerkannt, auch sich hiermit den
sämmtlichen Hohen Mitkontrahemen gegenäber auödrücklich verpflichtet haben will,