Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

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47. Bekanntmachung, 
die über Ausstellung von Heimathscheinen und Aufnahmebescheini- 
gungen im Herzogthum Sachsen Coburg-Gotha fernerweit anher 
ergangenen Mittheilungen 
betreffend. 
Nach einer fernerweit anher gelangten Mittheilung des Herzogl. Sichsischen 
Staatsministeriums zu Gotha ist außer den in Unserer Bekanntmachung vom 7. 
vorigen Monats (el. Stück 21, No. 41 der diesjährigen Gesetzsammlung) ange- 
führten Behörden de Herzogthums Sachsen-Coburg: Gotha, auch noch dem Stadt- 
rathe zu Königsberg die Ermächtigung zur Ausstellung von Heimathscheinen und 
Aufnahmebescheinigungen, überhaupt zu den Verhandlungen wegen der Uebernahme 
auszuweisender Personen, ertheilt worden, was hierdurch zur Nachachtung bekannt 
gemacht wird. 
Greiz, am 11. September 1858. 
Fürstl. Reuß-Plauische, Landesregierung das. 
Otte. 
N. v. Meldirn Erispendors. 
32“
	        
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