Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

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die ganzen Pfunde ausdrücken, während etwa vorkommende Theilstriche 
für Bruchtheile des Pfundes ohne numerische Bezeichnung zu lassen 
sind. 
13) Die Hülse muß auf dem abgeschrägten Rande der einen Seite, welche 
öber die vorerwähnte Theilung fortgeleitet, mit einem scharf eingerisse- 
nen senkrechten Striche versehen sein, der als Inder dient, um durch das 
Zusammentreffen desselben mik irgend einem Theilstriche der Skaola das 
entsprechende Gewicht richtig ablesen zu können. 
8. 10. 
Häufig werden die Schnellwaagen auch mit zwei Skalen zum Wiegen leich- 
ter und schwererer Lasten angefertigt, wo dann die eine Skala auf der vorderen 
Seite des Balkens, die andere aber auf der Räckseite desselben so angebracht ist, 
daß zu ihrem Gebrauch der Waagebalken umgekantet werden muß. Letterer ist 
bei dieser Einrichtung mit zwei Scheeren zu seiner Unterstützung versehen, welche 
in verschiedenen Abständen von dem Aufhängepunkte der Waagschale am Ende des 
kurzen Armes — dem sogenannten Lastpunkte — angebracht find. 
im Gebrauche der leichteren Skala sindet der Waagebalken, wie im Vor- 
hergehenden angegeben, seine Unterstützung in der am weitesten von dem vast- 
punkte entfernten Scheere, während die diesem Punkte am nächsten befindliche 
Scheere an der zugehörigen Soabllchneide frei herabhängt. Das Umgekehrte von 
diesem findet statt, sobald nach Umkantung des Waagebalkens die Skala für 
schwere Belastungen in Gebrauch genommen wird; woraus hervorgeht, daß die zu 
beiden Scheeren gehörigen Stahlschneiden eine entgegengesetzte Stellung haben 
mũssen. 
Im Gleichen muß die als Lastpunkt dienende Stahlschneide mit zweien, be- 
üglich nach unten und nach oben gekehrten Schärfen versehen sein, damit das 
zugehörige gabelförmige Gehänge beim Umkanten des Waagebalkens nur um das 
äußerste Ende dec kurzen Armes herum gedreht zu werden braucht, um für beide 
Skalen zur Aufhängung der Last gleich geeignet zu sein. 
Berreffend die Hülse für das Laufgewicht, welches für den Gebrauch bei- 
der Okalen dasselbe bleibt, so muß diese beim Uümkanten des Waagebalkens vor- 
her von demselben ab- und nachher wieder aufeschobe werden, damit ein und 
derselbe Serich als Inder für beide Schalmn dient. — Schnellwaagen, deren 
Hölsen mit zwei an den entgegengesetzten Seiten Figerilinen Zeigerstrichen ver- 
sehen sind, den einen für die leichte, den anderen für die schwere Skala bestimmt, 
dörfen nicht gericht werden.
	        
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