Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

Gesetzsammlung 
des Fuͤrstenthums Renß aͤlterer Linie. 
N. 26. 
(Ausgegeben den 3. December 1858.) 
  
58. Verordnung, 
die Ausführung des bezüglich der Ereirung von Kassenscheinen für 
das hiesige Fürstenthum unterm 15. Mai 1858 erlassenen Gesetzes 
betressend. 
-a demnächst ein Theil der in Gemäßheit des Gesehes vom 15. Mai 1858 
angeferuigten Kassenscheine mit hochster Genehmigung und unter Ständischer Zu- 
stimmung verauêgabt werden soll, so werden 
I. 
die äußere Form und die Kennzeichen dieser Kassenscheine in Nachstehendem mit 
der Aufforderung an das Publikum veroffentlicht, von dieser Beschreibung genaue 
Kenntniß zu nehmen. 
G 
Die Kassenscheine sind auf weißes Hanfpapier gedruckt und lauten auf einen 
Thaler Cour. 
8. 2. 
Die nach und nach zu emittirenden 130,000 Kassenscheine bekommen fortlau- 
fende Nummern. Von den letztern werden vierundzwanzig auf ein Folium gerech- 
net. Die Folien werden eben sowie die Nummern mit arabischen Ziffern ausgefüllt. 
S . 
Als Wasserzeichen tragen die Scheine oben durch das Wappen gehend die 
Worte 
1 N T AIl. Eh 
an beiden Seiten des Wappens die Buchstaben 
F. M. 
37
	        
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