Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

Alle vorgenannten Bestandtheile müssen sorgfältlg gearbeitet und in solchen 
Abmessungen ausgeführt sein, wie sie dem Maximum der Tragfähigkeit der 
Brückenwaage entsprechen, ohne andererseits die todte Masse derselben unnöthig 
zu vermehren. Vornehmlich ist darauf zu sehen, daß alle Verbindungen zwischen 
den beweglichen Theilen und deren seste Unterstühungen mittelst gehärteter Schnei- 
den und' Pfannen so hergestent seien, daß in benselben eine möglichst freie Dreh- 
bewegung ohne merelsche Reibung staltsinden kann, sowie, daß diese Theile nirgend 
eine Seitenreibung erleiden, wodurch Irrthümer herbeigeführt werden würden. 
Beim Waagebalken müssen aus ähnlichen Gründen, wie bei der gleich- 
armigen Waage die drei Aufhängepunkte mit dem Unterstützungsrunkte des Bal- 
kens wo möglich genau, jedenfalls äber doch sehr nahe in einer geraden Sinie lie- 
gen, welche binie im Gleichgewichtsstande eine horizontale Lage hat. Ein Glei- 
ches gilt in sofern auch von dem Tragehebel, als bei diesem die Schneiden der an 
ihm befestigten Stahlprismen in einer waagerechten Ebene liegen müssen. 
S. 19. 
Außerdem ist darauf zu sehen, daß sowohl die beiden Stahlschneiden, auf welchen 
das hintere Ende der Brücke ruht, als auch die beiden zur Unterstützung deo Hebels 
dienenden Schneiden jedesmal eine gerade Linie bilden, sowle daß jene Schneiden nach 
oben, diese dagegen nach unten gekehrt lind, was wesentlich zur dauernden Erhal= 
tung ihrer Richtigkeit beiträgt. 
Zuweilen begegnet man auch der umgekehrten Anordnung, so daß beispielsweise 
die zum Auslager der Brücke dienenden Stahlschneiden an deren unterer Fläche, die 
zugehörigen Pfannen dagegen auf den Schenkeln des Tragehebels befestigt sind. 
Alleln das ist eine fehlerhafte, zu falschen Resultaten Anlaß gebende Konstruktion, 
weöhalb eine Brückenwaage, an welcher dieselbe vorkommt, nicht gestempele 
werden darf. 
S. 20. 
Was die Richtigkeit einer Brückenwaage anbetrifft, so müssen in dieser Bezie- 
bung. folgende zwei Bedingungen erfüllt werden:
	        
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