Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XXXV. Band. (35)

Samstag den 30. April 1870. 35. Jahrgang. 909. 
Dr. J. A. Feuffert's 
Blätter für Rechtsanvendung 
zunächst in Bayern. 
Inpalt: Für dle Begründung der Zuständigkelt durch Präventlon ist nicht das 
Fr#ent mit der Ladung oder Verhastung elnes vermelntlich 
Verdächtigen, sondern das Zuvorkommen mil der Ladung oder Ber- 
hastung jener Person, welche der Eereran Krasbaren Handlungen an- 
eschuldigt in, maßgebend. — Oeffentlichkelt des Hypethekenbuches. 
uter oder böser Glaube. Rechteirtthum. 
Entscheidungen des obersten Gerichtshofes, Rompetenz- 
konflikte unter Gerichten betr. 
Für die Begründung der Zuständigkeit durch Prävention ist 
nicht das Zuvorkommen mit der Ladung oder Verhaftung 
eines vermeintlich Verdächtigen, sondern das Zuvorkommen 
mit der Ladung oder Verhaftung jener Person, welche der 
mehreren strafbaren Handlungen angeschuldigt ist, maßgebend. 
Der Untersuchungsrichter am k. Bezirksgerichte 
Bamberg regquirirte in der Untersuchung wegen Ver- 
gehens des Diebstahles zum Schaden des Joh. 
Hübschmann von Allmooß am 14. Nov. 1869 den 
Untersuchungsrichter am k. Bezirksgerichte Bayreuth, 
die ledige Taglöhnerin Eva Grüner von Heiners- 
reuth einem Zeugen vorzustellen und, im Falle sie 
als die Verdächtige rekognoszirt würde, zu verhaften; 
da jedoch die Eva Grüner bei der Vernehmung 
dieses Zeugen am 23. Nov. 1869 nicht rekognos- 
zirt wurde und dabei erklärte, daß sie den Dieb- 
stahl bei Hübschmann in Allmoos nicht begangen 
habe, wurde durch Beschluß des k. Bezirksgerichtes 
Bamberg vom 30. Nov. 1869 das Strafverfahren 
eingestellt. 
Neue Folge XV. Band.