Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1860. (9)

F. Reußische Parochie Schönbach. 
Das nach Schönbach elngepfarite und eingeschulte Dorf Cunsdorf gewährt 
zu sämmtlichen Parochial- und Schullasten einen Beitrag v 
Sechs fünf und Zwanzigtheilen. 
Es steht jedoch beiden Theilen frei, auf anderweite Regulirung dieses Bei- 
tragsverhältnibes mit Benutzung der aus der bevorstehenden Landesvermessung und 
Bonikwung im Fürstenthume Reuß ä. 9. zu erwartenden Resultate nach deren 
Erfolge anzutragen. 
V. 
F. Reußische Parochie Herrmannögrün mit dem gleichen Filiale Gottesgrün. 
In der mit Gottesgrün durch Einpfarrung und Einschulung verbundenen 
Ortschaft Neudeck beruht das Beitragsverhältniß bei Anlagen zu kirchlichen und 
Schulbedürfnissen auf der Eintheilung nach sogenannten Kirchenhöfen. 
Auf gleiche Grundlage werden auch die Besitzer der beiden dortigen, zum 
K. S. Staatsgebiet gehörigen Häuser zur Mitleidenheit gezogen, und es hat demnach 
die dasige Mühle als ein sog. halber Hof 
Funfzehn Silbergroschen, 
die davon abgebaute Förslerei als ein sog. Kleinhaus 
Zwei und einen halben Silbergroschen, 
zu jeder einfachen Anlage beizutragen. 
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