Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1860. (9)

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Artikel III. 
Die gegenwärtige Uebereinkunft soll vom 1. Januar 1860 in Wirksamkeit 
treken; sie soll gleiche Kraft und Galtigkeit mit dem Vertrage vem 23. Juni 145 
und der Additionalconvention zu dem gedachten Vertrage haben, dessen Anhang sie 
fortan bildet. 
Artikel IV. 
Die gegenwärtige Uebereinkunft soll ratificirt und die Ratisicarionen sollen so 
bald als möglich in Berlin ausgewechselt werden. 
Zu Urkund dessen haben die beiden Bevollmächtigten die gegenwärtige Ueber- 
einkunft unterzeichnet und ihr die Slegel ihrer Wappen beigedruckt. 
So geschehen in Berlin in doppeltem Original, den 28. October 1859. 
(gez.) Launay. 
(I. §.) 
(gez.) Schleinict. 
(I. S.)
	        
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