Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1860. (9)

17. Bekanntmachung, 
die Ausstellung der Bescheinigungen über Unterthanseigenschaft und 
der Aufnahmezusicherungen im Fürstenthume Schwarzburg-Sonders- 
hausen 
betreffend. 
Von Fürstlicher Landeregierung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht, daß nach einer anher gelangten Mittheilung des Fürstlich Schwarzburgischen 
Ministeriume zu Sonderohausen die Fürstlichen Bezirkovorstande, welche dortseits 
zur Ausstellung von Bescheinigungen uber die Unterthanseigenschaft und von Wie- 
deraufnahmezusicherungen in der Regel berechtigt sind, gegenwärtig in Folge höchster 
Verordnung den Namen als Landräthe führen und unter solchem jene Beschei- 
nigungen und Zusicherungen auoserligen. 
Greiz, am 25. April 1860. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
RN. v. Geldern= Crispendors.
	        
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