Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1860. (9)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß aͤlterer Linie. 
W. 9 
(Ausgegeben den 23. Juli 1860.) 
  
. Nachtrag 
zur Greizer arnne die Abänderung des durch §. 73 der- 
selben bestimmten Beitragsfußes für Aufbringung der 
Gemeindeanlagen 
betreffend. 
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittw. Fürstin Reuß älterer 
Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, Kranichfeld, 
Gera, Schleiz und Lobenstein, geborne Prinzessin zu Hessen-Homburg, 
als Vormünderin Unseres vielgeliebten minderjährigen Sohnes, 
Heinrich des Zwei und Zwanzigsten älterer Linie souveränen 
Fürsten Reuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c. und Landesregentin, 
fügen hiermit zu wissen: 
Nachdem der hiesige Stadtrath zu Folge der nun beendeten Revision der hie- 
sigen Stadtordnung im Einverständnisse mit dem größeren Bürgerausschusse eine 
Abänderung des §. 73 der gedachten Stadtordnung bestimmten Anlagenbeitrags= 
sußes nach Maaßgabe einer Scala beantrag: hat, welche sich von der bisherigen 
vorzüglich durch Regelmäßigkeit und Reichhaltigkeit der Stufenfolge, so wie durch 
entschiedenere Steigerung des Beitragssatzes in den höheren Stufen unterscheider, 
und diesem von Unserer Landröregierung geprüften und für zweckmäßig befundenen 
Antrage Unsere Genehmigung ertheilt worden ist: So verleihen Wir hiermit dem, 
in Gemäßheit desselben ausgearbeiteten, nachstehends unter A. beigefögten Regu- 
lativ die Kraft statutarischer Bestimmung und verordnen, doß solches von jetzt an 
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