Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1860. (9)

2. Bekanntmachung, 
die AKufbebung des Verbols der Ausführung von Plerden gegen das Joll- 
bereinsausland 
betreffend. 
» Das mittelst der Bekanntmachung vom 10. März laufenden Jahres (el. Nr. 
vl. (18) der diesjährigen Gesebsammlung) erlassene Verbot der Ausführung von 
Merden über die Grenzen gegen das Zollvereinsausland, wird in Uebereinstimmung 
mit den in den übrigen Zollvereinsslaaten getroffenen Anordnungen, vom 1. Ja- 
nuar 1860 an, hierdurch außer Kraft gesetzt. 
Grei, den 31. December 1859. 
Firstl. Reuß-Plauische Landesregierung. 
Otto. 
v. Gelde##n= Cuspenborf.
	        
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