Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1861. (10)

30. Bekanntmachung, 
die erweiterten Befugnisse des Fürstl. Steneramtes Greiz 
bekreffend. 
Die dem Fürstlichen Steueramte alhier ertheilte biektamig. n Erlobigung von 
Begleiescheinen I. über wollene Garne und Waaren, ist vom . Mis. ab auch 
auf wollne Waaren, die mit Seide oder Baumwolle gemisch ih, —S mit ** 
Stoffen in Verbindung stehen, überhaupt auf die unter Vesitionen II. 41 c. und 
II. 30 c. des Vereins-Zolltarifs zu begreifenden Waaren ausgedehnt worden, was 
zur Nachachtung der Interessenten mit dem Bemerken hierdurch veröffentlicht wird, 
daß die bezuüglichen Abfertigungen stets unter der Leitung des Bezirks-Oberkontro- 
leurs zu erfolgen haben. 
Greiz, aln 4. September 186 1. 
Fürstlich Neuß-Plauische Laudesregierung daf. 
I!). Herrmann. 
K. v. Geldern. Unabenbdor!
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.