Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1861. (10)

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5. Consistorial-Belanntmachung. 
die Ertheilung der Rechte milder Stiftungen für die „Haußmannsche 
Schulstiftung“ 
betreffend. 
Der Kaufmann und Fabrikant Friedrich Ferdinand Haußmann zu Glauchau 
hat seine schon früher bezeigte wohlwollende Vorsorge für die Schulanstalt zu 
Cossengrün neuerdings noch durch Widmung eines Capitalö von Fünf Tausend 
Thalern für die Zwecke der dortigen Schule in auögezeichnetster Weise bekundet. 
Fürstliches Consistorium fühlt sich gedrungen seine dankbare Anerkennung hier- 
mit öffentlich auszusprechen und weist zur Nachachtung darauf hin, daß zu Folge 
höchster Landesregentschaftlicher Verfügung vom 19. November vorigen Jahreé, der 
gedachten Widmung unter dem Namen der 
„Haußmannschen Schulstiftung“ 
die Eigenschaft einer „Pia causa“ unter Ertheilung aller, Anstalten dieser Art nach 
dem Mandat vom 24. Januar 1736 und sonst zusiehenden, Rechte und Vergün- 
stigungen, beigelegt worden ist. 
Greiz, den 19. Januar 1861. 
Fürstl. Reuß-Plauisches Consistorium das. 
Frig# i. V. 
N. o. Geldern- Ertpendork.
	        
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