Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1861. (10)

Gesetzsammlung 
des Fuͤrstenthums Reuß aͤlterer Linie. 
M. P#. 
(Ausgegeben den 24. August 1861.) 
  
23. Brkanntuachuug 
die Anstellung eines Gemeindevorstehers in Crispendorf 
belressend. 
Nachdem sich bei der Gemeinde zu Erispendorf die Einführung einer von dem 
Ortsrichteramt hetrennten besonderen Gemeindeverwaltung als wünschenowerth heraus- 
gestellt hat, so ist in einer vom Fürstlichen Justizumte Burgk geleiteten Gemeinde- 
— # die Wahl eines Gemeindevorsteherc mit den Befugnissen, wie sie ihm 
eseg vom 29. Mai 1854 eingeräumt sind, mittelst Wahl auf drei 
Jahre, P die Beigabe von 2 Gehülfen (Heimburgen) beschlossen und die getrof- 
fene Einrichtung von Uns genehmigt worden. 
Solches wird in Gemäßheit des §. 15 der Verordnung vom 29. Mai 1854 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, am 19. Juni 1861. 
Fürstl. Neuß-Planische Landesregierung das. 
b0. Derrmann. 
N. o. (Geldren= Erispendor!.
	        
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