Art. 4.
Brantituns · Four die: innere Vereins-Correspondenz soll in der Regel die Borausbezahlung
des Porto stattsinden
Eine thrikwanse- Frankirung findet weder für die Correspondenz innerhalb des
Vereinsgebietes, noch für Briese nach dem Auslande statt, bei welchen eine gänzliche
Frankirung gestattet ist.
Art. 5.
r Unfrankirte Briefe sollen zwar abgesendet werden, unterliegen jedoch einem
4n lWr von 1 Silbergroschen oder 5 Neukreuzern Oesterr. Währ. oder 3 Kreuzern
Briest. — für jeden einfachen Porkosatz.
n Briefe umvollständig mit Marken oder gestempelten Couverts frankirt
sind, * 14# das Ergänzungs. Porto und del Zuschlag eingehoben.
Bei Ermittelung des Werthes der verwendeten Marken u. s. w. werden
1 Silbergroschen, 5 Neukreuzer Oesterr. Währ, und 3 Kreuzer Södd. Währ. gleich-
gerechnet, und es ist hiernach das Ergänzungs-Porto ohne weitere Reduction an.
jzusetzen.
Der Zuschlag ist dei solchen ungenügend frankirten Briesen dann, wenn der
Werth der verwendeten Marken rc. nicht einmal dem Betrage der einfachen Porto-=
taxe für den Brief gleichkommt, für das Gesammegewicht des letzteren, in anderen
Fällen jedoch nur für die unberichtigten Lothe (Tarsätze) oder Theile von Lothen
urur ihnen
Die Verweigerung der Nachzahlung des Porto gilt für eine Verweigerung
der Annahme des Brieses.
Art. 6
n Für Kreuz= oder Streifband-Sendungen wird im Falle der Vorausbezahlung
*s und der vorschriftsmäßigen Beschaffenheit (vergleiche Art. 55) ohne Unterschied der
Entfernung der gleichmäßige Satz von 4 Silberpfennige oder 2 Oesterr. Neukreuzern
oder 1 Kreuzer Soödd. Währ. biö zum Gewichte von Einem both ausschließlich und
ferner für se Ein Loth, sonst aber das gewöhnliche Briefporto erhoben.
ao mit Marken ungenugend frankirten Kreuz= oder Streifband-Sen-
dungen wird das gewöhnliche Briefporto nebst Zuschlag ebenfalls nur für die un-
berichtigten Lothe oder Lottheile angesett. Kreuz= und Streifband-Sendungen
werden jederzeit als zur Briefpost gehörig behandelt und toxirt, und dürfen nur
bis zum Gewichte von ½ Zoll-Pfund einschließlich angenommen werden.