Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1863. (12)

Gesetzsammlung 
des Fürsteuthums Reuß älterer Linic. 
W. 3. 
——e 
(Ausgegeben den 3. Februar 1863.) 
  
4. Landesherrliche Verordnung, 
wegen Abänderung einiger Bestimmungen in der die Errichtung 
des Fürstl. Polizeiamtes zu Greiz betreffenden Verordnung. 
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittwete Fürstin Reuß, 
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, 
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu 
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unscres vielgeliebten minder- 
jährigen Sohnes, Heinrich des Zwei und Zwanzigsten älterer 
Linie souveränen Fürsten Reuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c. 
und Landesregentin, 
haben auf erstatteten Vortrag Und bewogen gefunden, die landesherrliche 
Verordnung vom 24. Juli 1855, die Errichtung eines Polizeiamts für den 
Juslizamtsbezirk Greiz betreffend, in den nachbemerkten Punkten abzuändern und 
verordnen deßhalb nach vernommenem ständischen Beirathe Folgendes: 
1. 
Zusatz zu h. 1. 
Ladungen und Zufertigungen an Personen, welche ihren Gerichtsstand bei 
Oberbehörden haben, sind dem Vorstande der betreffenden Behörde zur Insi= 
nuationogestattung vorzulegen. 
3
	        
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