Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1863. (12)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
M. 4. 
# 
(Ausgegeben den 25. April 1863.) 
  
6. Negicrungs-Verordnung, 
die fernerweit sisicte Erstattung der beim Durchtransporte Aus- 
gewicsener enistehenden Kosten 
tewresse. 
baut Regierungs= Verördnung vom 22. Drrembe 1853 hatten die durch 
den Vertrag wegen lUebernahme von Uusgewiesenen d. d. Gotha, den 15. Juli 
1851 ren Regierungen sich dahin geeinigt, 
h sie auf den ihnen vertragömäßig zuste henden Anspruch auf Vergü- 
i der Hälfte der beim Durchtrausporte eines Ausgewiesenen von 
einem Vereinsstaate nach einem dritten Vereinsstaate entstehenden Kosten 
für die Zeitdauer vom 1. Januar 1859 bis 31. December 1862 gegen- 
seitig verzichten wollten. 
Das Königlich Preußische Ministerium der auêwirtigen Angelegenheiten 
zu Berlin hat die vorläusige Verlängerung dieses Abkommens bis zum 
cember 1863 beantragt und Furstliche Landeéregierung, — unter voraucgeset= 
ter Juslmmung der übrigen Vereinsstaaten — hierzu ihr Eirnverständniß 
erklär 
2°% wird zur Nachachtung der betheiligten Behörden andurch bekannt 
gemacht. 
Greiz, den 2. Februar 1863. 
Fürstlich Neuß-Plauische Landesregierung das. 
M. Kunze i. V. 
N. v. Geldenn, Ciispindorf. 
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