Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1863. (12)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linic. 
„W. 5. 
(Ausgegeben den 9. Mai 1863.) 
  
11. Gesetz, 
die Erneuerung der hierländischen Cassenscheine 
betreffend. 
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittw. Fürstin Neuß 
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborne Prinzessin zu 
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder- 
jährigen Sohnes, Heinrich des Zwei und Zwanzigsten älterer 
Linie sonveränen Fürsten Reuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c. 
und Landesregentin, 
fügen hiermit zu wissen: 
Nachdem das Bedürfniß einer Erneuerung der zu Folge des Gesetes vom 
15. Mai 1858 creirten Cassenanweisungen eingetreten und dieserhalb von Unserer 
Landedregirrung mit den Standischen Deputirten verhandelt worden ist, so ver- 
ordnen Wir auf Grund dieser Verhandlungen und der Ständischer Selts erklär- 
ten Zustimmung hiermit, was folgt: 
. 
Die dem vorangezogenen Geseh gemäß im Umlauf beffndlichen Cassenscheine 
des Fürstenthums im Betrag von 130,000 Thir. sind sobald als thunlich aus 
dem Verkehr zu ziehen und durch eine neue Auflage von gleichem Betrage zu ersetzen. 
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