Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1863. (12)

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15. Bekanntmachung, 
den zwischen Preussen und den Staaten des deutschen Zoll= und 
andelsvereins, ingleichen den Großherzogthümern Meckleuburg- 
chwerin und Mecklenburg-Strelitz, sowie den Hansestädten Lübeck, 
Bremen und Hamburg einer= und China andererseits abgeschlossenen 
Freundschafts-, Haudels= und Schifffahrts-Bertrag 
betreffend. 
Nachdem zwischen Preußen und den übrigen Staaten des deutschen Zoll- 
und Handelsvereins, ingleichen den Großherzogthümern Mecklenburg-Schwetin 
und Mecklenburg-Serelit, sowie den Hansestädten Lübeck, Bremen und Hamburg 
einer= und China andererseits zu Tient-sin unterm 2. Septbr. 1861 ein Freund- 
schafts-, Handels= und Schifffahrtsvertrag abgeschlossen und gegenseitig ratisicir! 
worden ist, so wird derselbe nebst den Separatartikeln nachstehend mit dem Be- 
merken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, doß der dem Vertrag beigefügte Zoll- 
tarif in Fürstlicher Regierungskanzlei zur Einsichtnahme bereit gehalten wird. 
Greiz, den 11. Mai 1863. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung dafs. 
Dr. Herrmann. 
N. v. Geldern- eriypecburk.
	        
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