Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1863. (12)

Gesetzsammlung 
des Furstenthums Reuß älterer Linie. 
„W. 8. 
— 
(Ausgegeben den 18. Juli 1803.) 
  
16. Landesherrliche Verordnung, 
die Annahme der neuesten preußischen Arzneitaxe für 
das hiesige Land 
betreffend. 
Wir Caroline Amalie Ellsabeth, verwittwete Fürstin Neuß, 
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, 
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu 
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder- 
jährigen Sohnes, Heinrich des Zwei und Zwanzigsten älterer 
Linie souveränen Fürsten Reuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c. 
und Landesregentin, 
fügen hiermit zu wissen: 
Nachdem im Anschluß an die — durch die Verordnung vom 11. April 
d. J. für das hiesige Land recipirte — neue Ausgabe der Pharmacopön Bo- 
russica eine neue Auflage der Königlich Preußischen Arzneitaxe für 1863 im 
Verlag von Rudolph Gärtner zu Berlin (Amelangsche Sortimentsbuchhandlung. 
beipziger Straße 133) erschienen ist, so haben Wir auf Vortrag Unserer kandes- 
regierung genehmigt und verordnen, unter Verweisung auf d. 21. der Apotheker- 
ordnung vom 10. Juni 1859 hiermit, daß an Stelle der Ausgabe von 1359 
11
	        
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