Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1863. (12)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
W. 13. 
(Ausgegeben den 5. December 1363.) 
26. Gesetzliche Verordnung, 
Abänderung des Vereinsgolltarifs 
betreffend. 
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittwete Fürstin Neuß, 
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, 
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu 
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder- 
jährigen Sohnes, Heinrich des Iwei und Jwanzigsten älterer 
Linie souvelnen Fürsten Reuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c. 
und Landesregentin, 
fügen hiermit zu wissen: 
Nachdem die Regierungen der zum Zollvereine gehörenden Staaten dahin 
übereingekommen sind, den seit dem 1. Jannar 1857 gültigen, durch das Ge- 
sex vom 5. November 1856 (el. Nr. 25 (49) der Gesetzsammlung desselben 
Jahres) veröffentlichten Vereins-Zolltarif in einzelnen Bestimmungen weiter ab- 
zuändern, so wird hierdurch verordnel, daß nachfolgende Abänderungen dieses Ta- 
rifs, welcher mit den seit der Veröfsentlichung desselben ergangenen Erlossen im 
Uebrigen in Kraft bleibt, vom 1. Jannar 1864 an in Wirksamkeit trelen sollen. 
d. 1. 
Erste Abtheilung des Zolitarifs. Den Gegenständen, welche keiner Abgabe 
unterworfen sind, kreten aus der zweiten Abtheilung des Tarifs hinzu: 
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