Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1863. (12)

a. Vorderseite. 
Oben steht im Bogen in verzierter gothischer Schrift: 
Kassenschein des Fürstenthums Keuß Aelt. Cinie. 
Fo!l . .. (Das Fürstliche Wappen) Nr . .. 
Folium und Nummer mit Arabischen Ziffern gedruckt; hierauf folgi: 
Ein Thaler Courant 
in voller verzirten gothischer Schrift; 
emässheit des Gesetzes vom 22. April 1863 
in magerer eln g 
Landesherrl. Commissar. Landschaftsdeputirter. Buchhalter und Kassirer 
in Ronde-Schrift, und darunter die Facsimilia: 
V. Geldern-Crispendorf. v. Kommerstädt. 
ferner ganz unten von Linien umgegeben, in eronischer zus esue Schrift 
die Strafbestimmun 
In jeder Ecke befinder sich eine verzierte mikroskopische Vignette, gebildet 
von der Werthziffer 1, welche von Arabesken und einem Bande umgeben ist, 
in welchem viermal wiederholt das Wort IIHIALER steht. 
Der Druck ist schwarz ausgeführt, der Schein aber außerdem mit einem 
Neß in sepiabrauner Farbe versehen, in dem sich rechts und links eine mikrosko- 
pische Figur befindet, welche in der Mitte die Ziffer 1, darin und in vielfachen 
Verschlingungen oftmals wiederholt die Worte: Ein Thaler zeigt. 
b. Rückseite. 
In der Mitte ist das Fürstliche Wappen angebracht. 
Um den Schein läuft ein pantographisch lichtgrüner Rand, und in diesen 
ist in verzierten Versalbuchstaben die Umschrift gedruckt: 
Kassenschein des Fürstenthums Reuss Aelt. Linie 
I Thaler I1. 
Innerhalb des Randes stehl rechts und links ein Doppelpaar mikroskopi- 
scher Rosetten, braun gedruckt, und je durch ein schwarzes Schild verbunden, in 
welchem das Wort 7HALILR angebracht ist, während in jeder der vier Roset- 
ten die verzierte Werthziffer 1 wiederholt ist. Unten rechts befindet sich in 
mikroskopischer Schrift die Druckfirma Henning, Greiz. 
Wappen, Schrift und Ziffern sind schwarz gedruckt.
	        
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