Gesetzsammlung
des Fürstenthums Reuß älterer Linie.
„W. 1
(Ausgegeben den 14. Januar 1364.)
1. Landesregentschaftliche Verordnung,
die Außer= und Wiederincourssetzung von öffentlichen auf den
Juhaber gestellten Werthpapieren
betreffend.
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittwete Fürstin Neuß,
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz,
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder-
jährigen Sohnes, Heinrich des Zwei und Zwanzigsten älterer
Linie souveränen Fürsten Neuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c.
und Landesregentin,
verordnen wegen Außer= und Wiederincourösetzung von offentlichen auf den In-
haber gestellten Werthpapieren wie folgt:
F. 1.
Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegen die in der Verordnung vom
heutigen Tage in §. 2 unter Nr. 1, 2 und 3 bezeichneten öffentlichen Werth.
papiere nebst den dazu gehörigen Zinsleisten (Talons), nichl aber die zugehö-
rigen Coupons und Dividendenscheine.
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