— 90
½
Benennung der Gegenstäude.
Masstab
der B
llnn.
Abgab
ensätze
nach dem
Thlr. Sgr.
nach dem
52½-Gulden-
Fuß
Fl. Ar.
Für Tar
wird vrrakeet.
vom, Zeutver
Brutto-G.
u
p) 1) Konfitüren, Zuckerwerk, Kuchen—
werk aller Art; mit Zucker, Essig,
Oel oder sonst namentlich alle in
Flaschen, Büchsen und dergleichen
eingemachte, eingedämpfte oder auch
eingesalzene Früchte, Gewürze, Ge-
müse und andere Konsumtibilien
(Pilze, Trüffeln, Geflügel, Seethiere,
und dergleichen); zubereitete Fische;
Oliven, Kapern, Pasteten; zuberei-
teter Senf; Tafel-Bouillon, Saucen
und andere ähnliche Hgenstände
des feineren Tafelgenusses.
) Obst, Sämereien, Beeren, Blätter,
Blüthen, Pize, Gemise, getrocknet,
gebacken, gepulvert, blos eingekocht,
oder gesalzen, soweit sie nicht un-
ter anderen Nummern des Tarifs
begriffen sind; Cichorien, getrock-
nete; Nüsse, trockene; Säfte von
Obst, Beeren und Rüben zum
Genuß, ohne Zucker eingekocht;
Fische nicht anderweit genannt
(I) 1) RKraftmehl, Nudeln, Puder, Stärke,
Arrowroot, Sago und Sago-Sur-
rogate, Tapioka . . . . . . . ..
2) Mühlenfabrikate aus Getreide und
Hülsenfrüchten, nämlich: geschrotene
oder geschälte Körner, Graupe,
Gries, Grütze, Mehl, Backwerk,
gewöhnliches (Bäckerwaare); Stärke-
gqgmim . . . . ..
1 Ztr.
1 Ztr.
1 Ztr.
52½
% 0 in Fässern
und Kisten.
1½ 3 in Körben
6 in Valleu-
in Fässern,
ti und
Körben.
6 in Ballen.