Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

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½ 
Benennung der Gegenstäude. 
Masstab 
der B 
llnn. 
Abgab 
ensätze 
  
nach dem 
Thlr. Sgr. 
nach dem 
52½-Gulden- 
Fuß 
Fl. Ar. 
Für Tar 
wird vrrakeet. 
vom, Zeutver 
Brutto-G. 
u 
  
  
p) 1) Konfitüren, Zuckerwerk, Kuchen— 
werk aller Art; mit Zucker, Essig, 
Oel oder sonst namentlich alle in 
Flaschen, Büchsen und dergleichen 
eingemachte, eingedämpfte oder auch 
eingesalzene Früchte, Gewürze, Ge- 
müse und andere Konsumtibilien 
(Pilze, Trüffeln, Geflügel, Seethiere, 
und dergleichen); zubereitete Fische; 
Oliven, Kapern, Pasteten; zuberei- 
teter Senf; Tafel-Bouillon, Saucen 
und andere ähnliche Hgenstände 
des feineren Tafelgenusses. 
) Obst, Sämereien, Beeren, Blätter, 
Blüthen, Pize, Gemise, getrocknet, 
gebacken, gepulvert, blos eingekocht, 
oder gesalzen, soweit sie nicht un- 
ter anderen Nummern des Tarifs 
begriffen sind; Cichorien, getrock- 
nete; Nüsse, trockene; Säfte von 
Obst, Beeren und Rüben zum 
Genuß, ohne Zucker eingekocht; 
Fische nicht anderweit genannt 
(I) 1) RKraftmehl, Nudeln, Puder, Stärke, 
Arrowroot, Sago und Sago-Sur- 
rogate, Tapioka . . . . . . . .. 
2) Mühlenfabrikate aus Getreide und 
Hülsenfrüchten, nämlich: geschrotene 
oder geschälte Körner, Graupe, 
Gries, Grütze, Mehl, Backwerk, 
gewöhnliches (Bäckerwaare); Stärke- 
gqgmim . . . . .. 
  
1 Ztr. 
1 Ztr. 
1 Ztr. 
  
  
  
52½ 
% 0 in Fässern 
und Kisten. 
1½ 3 in Körben 
6 in Valleu- 
in Fässern, 
ti und 
Körben. 
6 in Ballen. 
  
 
	        
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