Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

  
  
  
.. Maßstabhach *5 dem rler Tar 
M Benennung der Gegenstände. der Ber,th0-Thaler% Golden vom Zentner 
zollung. Fuß Fuß Brutto Gew. 
Thlr.Sgr.Fl.r. Pfund. 
28 Pelzwerk (Kürschnerarbeiten): 
a) Ueberzogene Pelze, Mützen, Hand- 
schuhe, gefütterte Decken, Pelzfut- 142 bösien. 
ter und Besätze u. derk. 1 Ztr. 38 30 O% in Kisten. 
6 in Ballen. 
6) Fertige, nicht überzogene Schaaf- 
pelze, desgleichen weißgemachte und 
gefärbte, nicht gefütterte Angora- 
oder Schaaffelle, ungefütterte Decken, 13 in Fä 
Pelzfutter und Besätze .. 1 Zir.6 10 30 iin lse 
I 6 in Ballen. 
29 Schießpulonrnr . .. . . . I1 Ztr. 2 3 30 im gässern. 
30 Seide und Seidenwaaren: 
a) Seiden-Kokons; Seide, abgehaspelt 
(Greze) oder gesponnen; Florctseide, 
gekämmt, gesponnen oder gezwirnt, 
alle diese Seide nicht gefärbt; auch sis n döhern 
Abfälle von gefärbter Seide . frei rei u idn 
b) Seide und Floretseide gefärbtZtre 7 22 in K 
I13 in Kisten. 
#) Waaren aus Seide oder Floret- 
seide, auch in Verbindung mit Me- 
tallfdden: 1 Ztr.40 70 
!) Waaren aus Seide oder Floretseide 
in Verbindung mit Baumwolle, 
Leinen, Wolle oder anderen, unter 
. en Thier 411 20 in Ki 
Nr. 41 genannten Thierhaaren Ztr.52 30 *# u Histen- 
* 
1 Seife und Parfümerien: 
— 
27½ 
  
a) Grüne, schwarze und andere Schmier- 
seifell . .. 1 ZtrP 
  
  
  
  
  
 
	        
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