Gesetzsammlung
des Fürstenthums Reuß älterer Linie.
W. 8.
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— den 13. Juni 1865.)
17. Bekanntmachung,
die zwischen dem Zollvereine und Frankreich abgeschlossenen Staats-
verträge, nämlich den Handelsvertrag vom 2. Angust 1862, den
Schifffahrtsvertrag von gleichem dato und die Uebereinkunft rück-
sichtlich der Zollabfertigung des internationalen Verkehrs auf
den Eisenbahnen
betreffend.
Nachdem die nachstehend abgedruckten, zwischen dem Jollvereine und Frank-
reich abgeschlossenen Staatsverträge am 9. dieses Monats zu Berlin gegenfeiiig
ratificirt worden sind, so werden mit Höchster Genehmigung der Durchlan
tigsten Fürstin Regentin, die gedachten Verlräge und deren 98 nämich
I. Handelsvertrag, vom 2. August 1862, mit Tarif A. und B.
II. Schifffahrtsvertrag, vom 2. August 1862,
III. Uebereinkunft, betreffend die Zollabsertigung des internatio nalen
Verkehr# auf den Eisenbahnen
Schlußprotokoll zu diesen beiden Verträgen und zu der vorgedachten
Uebereinkunft, vom 2. August 18362, mit Formularen Nr. I. II. und
B. und C.
in ihrem deutschen Ta zur allgemeinen Nachachtung andurch bekannt gemacht,
mit dem Bemerken
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I) daß die vorgenannten Verltäge, die Uebereinkunft und das Proto-
koll vom 1. Juli d. J. an auch für das hiesige Fürstenthum in
Wirksamkeit treten;
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