*
— 120 —
gelegenheiten, Grosikreuz des Rothen Adler· Ordens mit Eichenlaub und
Groß-Comthur des Königlichen Hausordens von Hohenzollern 2c. 2c. w.,
den Herrn Johann Friedrich von Pommer Esche, Allerhochst
Ihren Generaldirector der Steuern, Nitter des Rothen Adler-Ordens
zweiter Elasse mit Stern und (beichenlaub m. 2c. rc.,
den Herrn Alexander Maximilian Philippsborn, Allerhöchst
Ihren Wirklichen Geheimen Legationorath, Ritter des Rothen Adler-
Ordens zweiter Elasse mit Eichenlaub r. w. W.,
und
den Herrn Martin Friedrich Rudolph Delbrück, Allerhöchst
Ihren Director im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter Classe mit Eichen-
laub 2c. 2c. 2c.
und
Seine Majestät der Kaiser der Franzosen:
den Herrn Heinrich Gottfried Aernhard Alphons Fürsten
von va Tour d'Auverg, Allerhschst Ihren außerordentlichen
Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem
Könige von Preußen, Groß-Officier desn Kaiserlichen Ordens der
Ehrenlegion, Ritter des Königlich Preußischen Rothen Adler-Ordens
erster Classe 2c. 2c. 2c.
und
den Herrn Alexander Johann Heinrich de Clereq, Allerhöchst.
Ihren bevollmächtigten Minister, Commandeur des Kaiserlichen Ordens
der Ehrenlegion 2c. 2c. K.,
welche, nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Korm besundenen Voll-
machten, über nachstehende Artikel übereingekemmen sind:
Artikel I.
Die in dem Tarif A. zu gegenwärtigem Vertrage verzeichneten, aus dem
Zollvereine herstammenden oder in demselben verfertigten Gegenstände sollen in
Frankreich bei ihrer unmittelbaren (einfuhr zu Lande wie zur See unter der
Flagge eines Zollvereinestaate# oder unter französischer Flagge zu den, durch