Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

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Benennung der Gegeuständc. 
Sailsier für 100 Kilegraum 
  
im Jahre 1862. vom I. Oct. 1864 an. 
  
2te Klasse. Gerade chlinderför- 
mige Röhren, massive oder hohle 
Balken und Säulen, Gasretor= 
ten, massive Geländerdocken und 
Verbandstücke dazu, Gitter und 
Heerdplatten, —* 
wellen, Gesteue fl ir Maschinen 
und andere Gegenstände ohne 
Verzierung und Fnchtung. . 
Ite Klasse. Topsgeschir und alle 
andere, in den beiden vorher- 
gchenn Klassen nicht denaunte 
Waa 
Eilenguhhwanren, poliri ober abgerreht. 
Eisengußnaaren, verzinni. emaillirt oder 
gefirnißt 
Waaren aus Schmiedeeisen: 
Eisenwerk, alo: 
Baustücke 
Schiffsrippen und Schifoballen 
Beschläge zu Karren und Waggons 
Thurangeln, Fensterangeln, große Nie- 
gel, Winkelhaken und anderes grobes 
Eisemwerk zu Thüren oder Fenstern, 
weder abgedreht noch polirt. 
Gitter, massive, Bettstellen, Sessel, Gar- 
ten= oder andere Menbel mit oder 
ohne unwesentliche Verzierungen von 
Gußeisen, Kupfer oder Stahl 
(Achsen, Federn und Radschienen sint bei 
dieser Klassifikation nicht einbegriffen 
  
und kommen bei den Maschinenthei. 
en vor.) 
4 Fro#. 25 Ets. 3 Frö. 75 GCts. 
5 „ — „ 4 „ 50 „ 
9 u — — 6 7 22ô 
12 vP5 10 „“. 
9 u — 8 "0#nr: 
 
	        
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