Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

— 140 — 
  
Zelsate lür u 100 Kilegram 
Benennung der Gegenstände. 
im vohr 1862. vom 1. Ocl. 186 an. 
  
Schlosserarbeiten, als: 
Schlösser und Vorlegeschlösser jeder Art, 
Fischbänder und Charniere von Cisen- 
blech, Klinken, Riegel und alle übri- 
gen Gegenstände von Schmicderifen 
oder Eisenblech, abgedreht, polirt oder 
gejeilt zu Beshägen von Meubeln, 
Thüren und Fenstern .. 1 SrS — Gts. 2 Grs. — Cts. 
Nägel, mit der Maschine gelimian 10 „ — „ " — „ 
Nägel, mit der Hand geschmiedet. . 15 — „ 2 „ — „ 
Holszschrauben, Bolzen und Schrauben. 
muttern . . 
— 
Ankker . 
Ankerkettenundeifmte gelten 
Werkzeuge nur von Eisen, auch mit 
einem Griffe versehen . 112 . — 10, — „ 
Nöhren, gezogene riserde, einfach 
zusammenzesch eißt: 
Ven 9 Millimelre innerem Durchmesser 
oder mehr 13 "4— „ 1 „ „ 
Von weniger als r Millmetre. Ver- 4 
bandstücke (Muffen) aller ÄArt 25 „ — „ 20 „ — „ 
Nöhren, gezogene, schmiedeeiserne, über 
en Dorn gearbeitel und übereinan- 
dergeschweißt 25 „„ 
Wirthschaftsger#he und andere nichi 
namentlich aufgeführte Waaren: 
Von Schmiedeeisen oder Eisenblech, 
polirt oder gefärbt 17 „ — „ 1„ — „ 
Von Schmiedceisen oder Cisenblech, 
gemaaillirl, verzinnt oder gefirnißt20 „ 16;„ — „ 
Stahlwaaren: 
Werkzeuge ven rrinem Stahl (Geilen, 
Sägen, mit geraden Blältern und 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.