Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

  
Benennung der Gegenstände. 
Zollsätze für 100 Kilogramm 
im Jahre 1862. 
vom Il. Oct. 1961 an. 
  
kreisförmigen — Cirkularsägen — 
Sensen, Sicheln und andere nicht 
namentlich genannte) . 
Nähnadeln, kleiner als 5 Centimetre 
Nähnadeln von 5 Centimetre und mehr 
Schreibfedern, metallene, mit Anduabnie 
der goldenen und silen trlrren 
leine Gegenstände von Sl, als. 
iten ebringe, Brochen, Finger- 
hüte 
Wi shaftogerülhe und andere nicht 
namentlich ausgeshrte Gegenste 
von reinem Stahl. 
Angelhaken aller Art 
Messerschmiedewaaren aller Art- 
Instrumente, 
physikalische, 
Handels-Waffen: 
Blanke Waffen 
Feuerwaffen. 
chirurgische, mathematische, 
chemische (für Laboratorien 
Verschiedene Melalle: 
Wertzeuge von Schmiedceisen, 
mit oder ohne Hest 
Waaren von Guß- und Schmiedceisen, nicht 
polirt, sofern d das Gewicht des Schmiede- 
eisens weniger als die Hälfte des Ge- 
sammtgewichts ausmacht 
Waaren von Guf= und Sch miedeeisen, nicht 
polirt, sofern das Gewicht des Schmiede- 
eisens die Hälfte oder mehr des Ge- 
sammtgewichts ausmacht ... 
verstählte, 
  
40 Irs. — Ets. 32 Fra. — 6ts. 
200 » — 7“ 200 7“ 5 
100 „ P„ 100 „ „½"% 
100 „ „„ 100 „ „„ 
25 " — "/ 20 7 55v 
40 5 „,% 32 5% r 
50 „ „ 50 „ „ 
20 pt. vom Werthe, auf I## p#t. 
vom l. Jannar 1866 ab ermäsigt. 
Frei Erei 
40 Frö. — Ests. 40 rs. — Cts. 
240 „ „ 240 „ „„ 
18 » — « 15 » — » 
JU-« 4 „ 50 „ 
10 — 
  
20
	        
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