Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

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Beueunung der Gegeustände. 
im Jahre 1862. 
Zollsätze für 100 Kilogramm 
vom I. Oct. 1864 an. 
  
Leinene Strumpfwaaren. 
Posamentierarbeit von Leinen ... 
Bandwaaren dus rohem Garn, gebleichte 
oder gefärbte 
Ganz oder beäiwoesse fertige iintine 
aus Leinen oder Hauf 
Kleidungsstücke und nicht genannte Artikel 
Leinen= oder Hanfgewebe, gemischte, sofern 
das Gewicht des ** oder anss 
vorherrscht . 
— 
Jute: 
In Stengeln, gebrochen oder gehechelt 
Garn von Jute, welches auf das Kilo— 
gramm mißt, und zwar: 
rohes: 
rohe 
weniger als 1400 Metres. 
von 1400 bis ausschließlich 5700 Metres 
17 3700 / !7 4200 5 
7 „ 6000 „ 
mehr a o s Metres 
gebleichtes oder gefärbtes: 
weniger als 1400 Metres. 
von 1400 bis - 500 Metreo 
/ 17 5 
» I 6000 « 
unht alo WUU Metres 
Andere vegetabilische Spiunstoffe 
Neuseeländer Flachs, Manila-Oauf und 
andere nicht genannte vegetabilische 
Spinnstoffe: 
Fasern: 
Noh oder gebrochen 
Gehechelt oder gedreht 
7 Frs. — Cts. 
/ 20 / 
10 „ 20 „ 
10 Frs. 
13 „ 
15 „ 
22 
Dieselben Zollsätze 
  
15 pét. 
5 * „% 
Dieselben Zollsätze 
des Werthes. 
Frei 
5 Irs. — Ets. 
; .. 7“ 
7 „ r 
16 „ — „ 
wie beim Leinengarn. 
7 Erös. 
9 „ 
10 „ 
4 „ 
wie beim Leinengarn. 
Frei
	        
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