Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

Gesetzsammlung 
des Fürsteuthums Reuß älterer Linic. 
W. v. 
— 
(Ausgegeben den 22. Juni 1865.) 
19. Nachtrag zu dem Gesetze 
über Regulirung der Grundsteuer vom 9. Mai 1857 
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittw. Fürstin Reuß 
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, 
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu 
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder- 
jährigen Sohnes, Heinrichs des Zwei und Zwanzigsten älterer 
Linie sonveränen Fürsten Reuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c. 
und Landesregentin, 
haben zur weiteren Durchführung der Orundstener-Regutirung für nöthig er- 
achtet, einige Bestimmungen des Gesetzes vom 9. Mai 1857, insbesondere 
rücksichtlich der Abschätung des Grundeigenthums, abzuändern und die deß- 
sallsigen Grundsätze genauer festzustellen und verordnen nach vernommenem 
ständischen Beirath: 
I. Zrundsähe der Steuerregulirung. 
8. 1. 
Zu den nach 8. 2 des Gesetzes vom 9. Mai 1857 der Besteuerung 
unterworsenen Gegenständen gehören auch die nicht im Staatseigenthume be- 
findlichen Eisenbahnanlagen nebst Gebäuden und sonstigen Zubehörungen. 
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