Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

— 236 — 
leicht verbessern laßt, gerathen, oder nur durch außerordentliche Hilfsmittel auf 
eine Höbe gebracht ist, auf der es sich ohne jene Mittel nicht dauernd erbal- 
ten kann, soll ven dem vorgefundenen Zustande abgeseben unt lediglich der- 
jeuige Neinertrag ermittelt werden, welcher sich bei ——Ne hewohnlicher 
Kulturmiktel und bei pfleglicher Behandlung nach Maßgabe der naturlichen 
Ertragssähigkeit des Grundstücks würde erwarten us 
8. H. 
Kuliur= und Benutzungsarten. 
1) Als Haupt-Kulimrarten sind # 
a) Ackerland, 
b) Weide, 
D) Wiese, 
q) Holz, 
c) Teich 
zu betrachten und für deren jede besondere Klassen aufänstellen. Die 
Beschreibung und der Wertb dieser Klassen werden mittelst besende- 
rer Bekannimachung zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
2) zur die außerdem vorkommenden RKultur= und Benutzungearten, 
als: Gärten, Wein-, Obst= und Hopfen-Pflanzungen, werden beson- 
dere Klassen (S. 10) nicht ausgestellt, sondern es sind die davon 
eingenommenen Flächen nach einer Klasse der unter 1 benannten 
Haupt-Kultnrarten, insbesondere aber die innerhalb der Orlschaften 
liegenden Gärten gleich dem besten Ackerland der Ortsflur einzu- 
schätzen. 
Hofräume und Vanstellen (. 17) werden ebenfalls wie das beste 
Ackerland der Ortsflur, Eisenbahnkörper Flurenweise und ohne Rück. 
sicht darauf, ob das dazu abgetretene Grundeigenthum vorher be- 
steuert war oder nicht, nach dem Steuerbetrage des besten Landes 
des betreffenden lurtezure, d. h., wic diejenige Bodenklasse, welche 
mit CEinichluß der Zuschläge den höchsten Neinertrag gewährt, ein- 
geschätzt. Alle ubrigen der Produktion entzogenen und zu andern 
Zwecken verwendeten Flächen, alo; Privatwege, Oberflächen der 
S.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.