— 236 —
leicht verbessern laßt, gerathen, oder nur durch außerordentliche Hilfsmittel auf
eine Höbe gebracht ist, auf der es sich ohne jene Mittel nicht dauernd erbal-
ten kann, soll ven dem vorgefundenen Zustande abgeseben unt lediglich der-
jeuige Neinertrag ermittelt werden, welcher sich bei ——Ne hewohnlicher
Kulturmiktel und bei pfleglicher Behandlung nach Maßgabe der naturlichen
Ertragssähigkeit des Grundstücks würde erwarten us
8. H.
Kuliur= und Benutzungsarten.
1) Als Haupt-Kulimrarten sind #
a) Ackerland,
b) Weide,
D) Wiese,
q) Holz,
c) Teich
zu betrachten und für deren jede besondere Klassen aufänstellen. Die
Beschreibung und der Wertb dieser Klassen werden mittelst besende-
rer Bekannimachung zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden.
2) zur die außerdem vorkommenden RKultur= und Benutzungearten,
als: Gärten, Wein-, Obst= und Hopfen-Pflanzungen, werden beson-
dere Klassen (S. 10) nicht ausgestellt, sondern es sind die davon
eingenommenen Flächen nach einer Klasse der unter 1 benannten
Haupt-Kultnrarten, insbesondere aber die innerhalb der Orlschaften
liegenden Gärten gleich dem besten Ackerland der Ortsflur einzu-
schätzen.
Hofräume und Vanstellen (. 17) werden ebenfalls wie das beste
Ackerland der Ortsflur, Eisenbahnkörper Flurenweise und ohne Rück.
sicht darauf, ob das dazu abgetretene Grundeigenthum vorher be-
steuert war oder nicht, nach dem Steuerbetrage des besten Landes
des betreffenden lurtezure, d. h., wic diejenige Bodenklasse, welche
mit CEinichluß der Zuschläge den höchsten Neinertrag gewährt, ein-
geschätzt. Alle ubrigen der Produktion entzogenen und zu andern
Zwecken verwendeten Flächen, alo; Privatwege, Oberflächen der
S.