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Berechnung des generellen Reinertrags.
Die Feststellung des Reinertrags der einzelnen Klassen (. 7 des Ge-
sebenachtrage) erfolgt ver dem Beginn der Einschähung.
KS. 3.
System der Verechnung.
Dabei ist die verbesserte Dreifelderwirthschaft zu Grunde zu legen, von
der Viehhaltung ganz abzusehen und lediglich von der Vorstellung auszugehen,
als ob der ganze Ertrag an Körnern und Futterfrüchten verkauft, die Brach-
weide verpachtet; der Saamen, die Produktionekesten und die Abzüge vem
Nohertrage für baared Geld bestritten und der Strohertrag mit dem Dünger-
bedarf kompensirt würden.
KC. 1.
Fruchlgattungen.
Als Produkte des Ackerlandes kemmen nächst Weizen, Regern. Gerste
und Hafer auch die im Lande zumeist. angebanten Hülsenfrüchte, lugleichen
Kartoffeln und Klee in Betracht.
Anbauverhällnit.
Das in den Ertragsberechnungen anzunehmende Anbauverhältniß dieser
Früchte richtet sich nach der, dem Gedeihen einer jeden Frucht mehr oder
weniger zusagenden Beschaffenheit der Beddenklassse, die Sömmerung der Brache
insbesondere aber nach den Anforderungen, welche die Kultur und gehörige
Vorbereitung jeder Vodenart zur Winterfrucht kedingl.
§F. 6.
Volle Acker und Grachwelde.
1) Der Ertrag der rellen, d. h. derjenigen Ackenweide, wo der Anbau
ven Früchten entweder ble Nebennubung bildet oder mit der Weide-
nutzung abwechselt, wird nach dem bessern eder geringern Gedeihen
der auedauernden Jutterkräuter auf jeder Bedenart, und zwar ins.
besondere nach dem der KAlecarten bemessen, dich Verwerthung. des